Bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens gilt es einige Dinge zu beachten. Wir erklären dir, worauf es ankommt.
Das Dienstauto auch für private Wege nutzen? Mit dem Sachbezug für PKW ist das möglich: Der Arbeitnehmer zahlt einen versteuerten Zuschlag, den Sachbezug, und kann das Dienstauto dann auch in der Freizeit nutzen. Zu privaten Fahrten zählt übrigens auch der Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz.
Die Privatnutzung des Firmen PKW wird im Dienstvertrag geregelt und hat auch Auswirkungen auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben. Der Sachbezug für PKW ist steuerpflichtig, sowohl sozialversicherungs- und auch einkommenssteuerpflichtig. Wenn es Sachbezüge gibt, erhöht sich somit die Bemessungsgrundlage von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben.
Für die Berechnung des Sachbezugs von PKW sind folgende Faktoren zu bedenken:
Die Basis zur Ermittlung des Sachbezugs sind die Anschaffungskosten (inkl. USt und NoVA). Der Prozentsatz, der von den Anschaffungskosten gezahlt werden muss, ist abhängig von dem CO2-Grenzwert des Anschaffungsjahres und der Frequenz der Privatnutzung des Firmenautos.
Auch einmalige oder laufende Kostenbeiträge des Arbeitnehmers haben Auswirkungen auf die Höhe des Sachbezugs. Wenn der Arbeitnehmer beim Kauf des Dienstautos einen Teil bezahlt oder monatlich einen Kostenbeitrag leistet, wird der Sachbezug des PKW auf Basis der reduzierten Kosten ermittelt.
Der Grenzwert der CO2-Emissionen ist für die Höhe des Sachbezugs entscheidend. Denn während der Sachbezug bei schadstoffarmen Fahrzeugen bei 1,5 % liegt, ist der Sachbezug bei nicht-schadstoffarmen PKW mit 2 % der Anschaffungskosten bemessen.
Wann gilt ein Auto als schadstoffarm? Damit der Sachbezug bei 1,5 % liegt, darf der jeweils gültige CO2-Grenzwert nicht überschritten werden. Seit 1. Jänner 2023 gilt der CO2-Grenzwert von 132 g/km. Bei einem CO2-Ausstoß über 132 g/km sind 2 % der Anschaffungskosten des Dienstwagens pro Monat fällig. Dabei gilt der WLPT Messwert für Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen seit April 2020 als Messgröße; davor war der NEFZ Richtlinie für CO2-Grenzwerte.
Je nachdem in welchem Jahr das Auto gekauft oder erstmals zugelassen wurde, gelten die entsprechenden CO2-Grenzwerte zur Berechnung des Sachbezugs. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt der CO2-Grenzwert der erstmaligen Zulassung, bei Neuwagen gilt das Jahr des Kaufabschlusses.
Mit unseren SEAT-Modellen mit CO2-Emissionen bis 132 g/km wird der CO2-Grenzwert 2023 eingehalten und der Sachbezug bleibt möglichst gering.
Anschaffungsjahr | CO2-Grenzwerte | CO2-Grenzwerte |
---|---|---|
NEFZ | WLTP | |
2016 und davor | 130 g/km | |
2017 | 127 g/km | |
2018 | 124 g/km | |
2019 | 121 g/km | |
2020 (bis 31.3.) | 118 g/km | |
2020 (ab 1.4.) | 141 g/km | |
2021 | 138 g/km | |
2022 | 135 g/km | |
2023 | 132 g/km | |
2024 | 129 g/km | |
2025 | 126 g/km |
Von vollem Sachbezug spricht man, wenn dieser mit 1,5 % bzw. 2 % angesetzt ist (abhängig vom CO2-Ausstoß). Entsprechend dem jeweiligen Prozentsatz können maximal 720 € bzw. 960 € pro Monat an Sachbezug gezahlt werden.
Am Jahresende sollte jedoch nachgeprüft werden, ob tatsächlich voller Sachbezug des PKW zum Tragen kommt. Wird das Dienstauto nur wenig für private Fahrten genutzt, kann es sein, dass ein halber Sachbezug oder der Mini Sachbezug passender sind.
Der halbe Sachbezug ist eine verringerte Form des vollen Sachbezugs. Wenn mit dem Dienstauto in der Freizeit pro Monat nicht mehr als 500 km oder 6.000 km im Jahr gefahren werden, kann der Sachbezug bei PKW auf die Hälfte reduziert werden.
Das bedeutet, dass bei schadstoffarmen Fahrzeugen nur 0,75 % und bei nicht-schadstoffarmen Autos 1 % der Anschaffungskosten anfallen, somit max. 360 € bzw. 480 €. Um die private Nutzung des Firmenautos nachweisen zu können, sollte der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen und die gefahrenen Kilometer vollständig aufzeichnen.
Ist der private Gebrauch des Dienstautos nur minimal, kommt der Mini Sachbezug bei PKW zum Einsatz. In dem Fall wird der Sachbezug pro tatsächlich gefahrene Kilometer festgesetzt. Die dokumentierten Kilometer aus dem Fahrtenbuch werden dann mit einem bestimmtem Kilometersatz multipliziert und ergeben den Mini Sachbezug.
Gute Neuigkeiten! Bei vollelektrischen Autos liegt der Sachbezug bei 0 % da diese Fahrzeuge emissionsfrei sind. Dasselbe gilt auch für elektrische Motorräder, eScooter, Fahrräder und mit Wasserstoff betriebene Autos. Es gibt somit keinen Sachbezug für die Privatnutzung von Elektroautos.
Hybrid-Autos sind jedoch nicht vom Sachbezug befreit. Da diese sowohl mit Elektromotor als auch mit einem Verbrennungsmotor ausgestattet sind und Emissionen verursachen, wird auch hier auf die CO2 Grenzwerte geachtet. Der Sachbezug bei Hybrid-Autos wird somit, wie bei PKW mit Verbrennungsmotoren berechnet.