Ursprünglich wurde eine Achse als starre Querverbindung zweier Räder definiert. Bei einer solchen, sogenannten Starrachse sind die Räder direkt auf dieser Verbindung gelagert und somit auch unmittelbar mit dem Fahrzeugaufbau verbunden.
Mit dem modernen Konzept der Einzelradaufhängung wurde diese Verbindung aufgehoben, was auch die Definition einer Achse bei PKWs erschwert. Genauer genommen spricht man bei der Einzelradaufhängung von einem Achsmodul. Dieses setzt sich zusammen aus dem Radträger oder "Corner" und einer "Achse" nach neuer Begriffsauslegung. Bei dieser Definition von Achse handelt es sich um einem Verbund aus Achsträger, Stabilisator und ggf. Achsantrieb und Lenkung. Der Achsträger (auch Fahrschemel oder Hilfsträger) ist also ein wesentlicher Teil der Achse.
Die Befestigung am Aufbau erfolgt indirekt über große Gummilager und gewährleistet im Verbund mit dem gekoppelten Radträger eine höhere Fahrstabilität und reduziert die Übertragung von Vibrationen in den Fahrgastraum. Der Radträger (Corner) besteht aus der Radaufhängung (also Feder und Dämpfer sowie Radführung) und den Bremsen. Die Räder werden direkt auf dem Radträger gelagert, der über Lenker mit der Achse und über Federn und Dämpfer mit dem Aufbau verbunden ist.